Für Ausländer nicht erlubte Berufe

•  Hilfsarbeiter, Arbeiter

•  Arbeiten in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei, Farmaufsicht

•  Maurerhandwerk, Zimmerhandwerk oder andere Gewerke

•  Holzschnitzereien

•  Das Steuern von Fahrzeugen (außer Piloten bei internationalen Gesellschaften)

•  Laden betreiben

•  Auktionator

•  Buchführungsprüfung (gelegentliche interne Rechnungsprüfung zulässig)

•  Edelsteine schneiden oder polieren

•  Friseur/in oder Kosmetiker/in

•  Handweberei

•  Matten-Weberei oder Herstellung aus Schilf, Stroh oder Bambus

•  Papierproduktion in Handarbeit

•  Lackwarenherstellung

•  Herstellung thailändischer Musikinstrumente

•  Herstellung von Gravur-Produkten

•  Gold- oder Silberschmied, sowie Verarbeitung anderer wertvoller Materialien

•  Herstellung von Bronzewaren

•  Herstellung thailändischer Puppen

•  Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken

•  Herstellung von Kollekten-schalen

•  Manuelle Herstellung von Seidenprodukten

•  Herstellung von Buddha Statuen oder Bildern

•  Herstellung von Messern

•  Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen

•  Schuhmacher

•  Hutmacher

•  Maklertätigkeit und Vermittlung (im internationalen Geschäft zulässig)

•  Schneider

•  Herstellung von Keramik

•  Manuelle Zigarettenherstellung

•  Jurist

•  Bürotätigkeit

•  Seidenherstellung in Handarbeit

•  Schriftsetzer für Thaischrift

•  Straßenverkäufer

•  Touristenführer oder Reiseagent

•  Architekt

•  Hoch oder Tiefbauingenieur