Für Ausländer nicht erlubte Berufe |
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Hilfsarbeiter, Arbeiter Arbeiten in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei, Farmaufsicht Maurerhandwerk, Zimmerhandwerk oder andere Gewerke Holzschnitzereien Das Steuern von Fahrzeugen (außer Piloten bei internationalen Gesellschaften) Laden betreiben Auktionator Buchführungsprüfung (gelegentliche interne Rechnungsprüfung zulässig) Edelsteine schneiden oder polieren Friseur/in oder Kosmetiker/in Handweberei Matten-Weberei oder Herstellung aus Schilf, Stroh oder Bambus Papierproduktion in Handarbeit Lackwarenherstellung Herstellung thailändischer Musikinstrumente Herstellung von Gravur-Produkten Gold- oder Silberschmied, sowie Verarbeitung anderer wertvoller Materialien Herstellung von Bronzewaren Herstellung thailändischer Puppen Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken Herstellung von Kollekten-schalen Manuelle Herstellung von Seidenprodukten Herstellung von Buddha Statuen oder Bildern Herstellung von Messern Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen Schuhmacher Hutmacher Maklertätigkeit und Vermittlung (im internationalen Geschäft zulässig) Schneider Herstellung von Keramik Manuelle Zigarettenherstellung Jurist Bürotätigkeit Seidenherstellung in Handarbeit Schriftsetzer für Thaischrift Straßenverkäufer Touristenführer oder Reiseagent Architekt Hoch oder Tiefbauingenieur |
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