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Auswandern mit der Rente

Wenn man die wohlverdiente Rente erstmal in der Tasche hat, gibt es sicher ein paar gute Gründe die für eine Auswanderung sprechen.

Denn als Rentner hat man ja nun mal den unumstrittenen Vorteil dass man nicht mehr arbeiten muss. Somit hätte man im Ausland schon mal ein sicheres Einkommen.
In Deutschland bleibt immer weniger von der Rente übrig! Das liegt zum einem daran dass die Rentenanhebung im Verhältnis zu den immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten schlichtweg unzureichend ist.

Zum anderen ist es nun mal einfach so dass man mit steigendem Alter einfach mit mehr und mehr körperlichen Beschwerden rechnen muss wobei die Kassen, mal ganz abgesehen von der Praxisgebühr, leider immer weniger an Kosten übernehmen.


Den Luxus der Frührente können sich nur noch wenige leisten. Im Gegenteil, es ist ja mittlerweile sogar so, das man sich statt wie gewohnt mit 65 Jahren nun mehr erst mit 67 Jahren zur Ruhe setzen kann.



Viele Länder verlangen für die Genehmigung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis einen Kapitalnachweis in Form eines, vom Gastland bestimmten Betrages, den man auf einem Konto liegen hat oder man ist eben Rentner und kann damit seinen Nachweis erbringen.

Im Regelfall wird die Rente uneingeschränkt, wahlweise per Überweisung auf Ihr Konto im Ausland oder per US-$-Scheck ins Ausland gezahlt.
In einigen wenigen Fällen kann Ihr Auslandsaufenthalt jedoch die Höhe Ihrer Rente beeinflussen. Das lässt sich auch nicht umgehen wenn Sie ein Konto in Deutschland beibehalten. Das gilt sowohl für die Altersrente als auch für die Witwen/Hinterbliebenenrente.
Um also böse Überraschungen zu verhindern sollten Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Versicherer, in der Regel ist das der Deutsche-Rentenversicherung-Bund über Ihre individuelle Situation Informieren. Beratungsstellen mit freundlichen Mitarbeitern, die Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen gibt es in ganz Deutschland. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen-Rentenversicherung.



Für die Riester-Rente gilt: Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, sind die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Sie können aber eine zinslose Stundung des Rückzahlungsbetrages bis zum Beginn der Auszahlungsphase beantragen.
Die Stundung kann in der Auszahlungsphase verlängert werden, wenn von jeder monatlichen Zahlung 15 % zur Tilgung des Rückzahlungsbetrags verwendet werden, bis die staatliche Förderung zurückgeführt ist.

 

Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.

Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn

  • keine Versicherungspflicht mehr besteht,
  • nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
  • seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.
Diese 3 Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.

Für Deutsche Staatsangehörige ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.