Weitere MöglichkeitenSelbstverständlich gibt es noch weiter Möglichkeiten und Regelfälle die man in Betracht ziehen kann um nach Kanada auszuwandern. Oftmals sind diese aber auch nicht wirklich ganz ohne Tücken und können deswegen durchaus mit einigen Komplikationen verbunden sein.
Die Ehe oder VerlobungWenn Sie mit einem kanadischen Staatsbürger verheiratet sind müssen Sie nichts desto trotz Sie einen offiziellen Einwanderungsantrag in der Kategorie Family Class stellen. Der legal in Kanada lebende Ehepartner ist in dem Fall der Sponsor und muss für einen Zeitraum von 10 Jahren garantieren, dass Sie dem Staat finanziell nicht zur Last fallen. Sollten Sie in dieser Zeit dennoch finanzielle Hilfen von Staat beantragen, wird sich der kanadische Staat sich an Ihren Ehepartner wenden. Das gilt jedoch nicht für das Arbeitslosengeld oder die Rente, die Sie natürlich in voller Höhe beantragen können, solange Sie dazu berechtigt sind. Auch wenn Sie „nur“ mit einem kanadischen Staatsbürger Verlobt sind Können Sie zu den gleiche Bedingungen einwandern wie bei der Ehe, Einziger Unterschied, die Heirat muß innerhalb von 90 Tagen nach der Einwanderung stattfinden und es muß nachgewiesen werden, dass der kanadische Partner von Gesetz wegen heiratsfähig ist. Was passiert, wenn die Ehe nach der Einwanderung zerbricht? Ihr Aufenthaltsrecht erlischt dadurch nicht. Sie werden jedoch sicherlich Schwierigkeiten haben, wenn Ihre Ehe innerhalb kurzer Zeit nach der Einwanderung in die Brüche geht, da man Ihnen vorwerfen wird, nur zum Zwecke der Einwanderung geheiratet zu haben. Im schlimmsten Fall können Sie dafür des Landes verwiesen werden. Auswandern nach Kanada als Rentner
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Samstag, 31.07.2010


