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Family Class Migration

Die Family Class Migration soll eine Familienzusammenführung ermöglichen. Haben Sie einen nahen Familienangehörigen der bereits legal in Neuseeland lebt, können Sie einen Antrag auf Permanent Residence in dieser Kategorie stellen.

Unter nahe Familienangehörigen versteht man in diesem Zusammenhang Eltern, Kinder, Geschwister und natürlich Ehepartner aber auch Partner die in einer nichtehelichen Beziehung fest zusammenleben.

Die Kriterien dafür sind jedoch sehr vielfältig und komplex sodass sie nur einem sehr kleinen Bewerberkreis einen erfolgreichen Antrag auf Daueraufenthalt in Neuseeland ermöglicht. Wichtig hierbei ist das Familienverhältnis und in welchem Land sich die beteiligten Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Wohnsitz haben.

Unter Umständen kann es sinnvoller sein sich auf ein Visum in der Skilled Migrant Category zu bewerben. Wenn Sie einen direkten Verwandten in Neuseeland haben ergeben sich hier einige Vorteile aus diesem Verwandtschaftsverhältnis die Sie für sich nutzen können.


Die Partnership Policy
Diese kommt zum Tragen wenn Sie einen Partner haben der die neuseeländische Stattangehörigkeit oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Neuseeland hat. Sowohl verheiratete Paare als auch unverheiratete Paare die sich nachweislich in einer festen Beziehung befinden können hier einen Permanent Residence beantragen. Sie müssen den Behörden jedoch glaubhaft darlegen, dass Sie seit mindestens 12 Monaten in dieser festen Beziehung zusammen leben.


Die Parent Policy
Haben Sie ein oder mehrere Kinder die legal in Neuseeland leben und bereits volljährig sind, können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen wenn keines Ihrer bereits volljährigen Kinder in dem Land lebt indem Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz haben und dass Sie keine Kinder mehr haben die von Ihnen abhängigen sind. Außerdem muss Ihr Kind seine eigene Daueraufenthaltsgenehmigung in Neuseeland seit wenigstens drei Jahren haben und auch bereit sein Ihren Antrag zu unterstützen.


Die Dependent Child Policy
Leben einer oder auch beide Elternteile in Neuseeland und haben eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung dafür, können Sie wenn Sie unter 24 Jahre alt sind eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Weitere Voraussetzungen dafür sind das Sie keine eigenen Kinder haben, Single sind und von Ihren Eltern noch finanziell abhängig sind.


Die Sibling and Adult Child Policy
Diese Kategorie richtet sich an Geschwister und volljährige Kinder von Inhabern einer neuseeländischen Daueraufenthaltsgenehmigung, die keine weitere Familienangehörigen mehr in dem Land in dem Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz haben.
Um ein Antrag in dieser Kategorie stellen zu können brauchen Sie ein Jobangebot in Neuseeland, das es Ihnen ermöglicht ein unabhängiges Leben in Neuseeland zu führen.Das Familienmitglied, das Sie Ihren Antrag in dem Fall unterstützt muss die eigene Daueraufenthaltserlaubnis bereits seit wenigstens drei Jahren haben.