Einwanderung in die SchweizSeit 2007 gibt es für Deutsche die volle Personenfreizügigkeit in der Schweiz sodass Sie für die Einreise lediglich einen Reisepass oder Ihren Personalausweis benötigen. Sechs Monate haben Sie Aufenthaltsrecht, um in der Schweiz Arbeit zu finden. Personenfreizügigkeit bedeutet auch innerhalb der Schweiz freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes. Genauere Informationen zur Personenfreizügigkeit finden Sie beim Bundesamt für Migration unter Publikationen - Personenfreizügigkeit Schweiz - EU In der Schweiz werden folgende Aufenthaltsbewilligungen unterschieden:
Wer bekommt die Aufenthaltsbewilligung?
In der Regel werden Sie für Ihre Auswanderung eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beantragen. Die Anmeldung und der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung müssen Sie vor Arbeitsaufnahme bei der Wohngemeinde (Einwohnerkontrolle) einreichen. Dazu benötigen Sie in der Regel einen Arbeitsvertrag bzw. eine Arbeitsbestätigung und einen gültigen Reisepass. Ist diese dann ausgelaufen können Sie die Niederlassungsbewilligung beantragen. Die AnmeldungWenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz wohnen und/oder hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung muss in jedem Fall vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen.Das Recht auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit erhalten Sie, wenn Sie beim Arbeitsamt des zuständigen Kantons folgendes vorlegen:
KrankenversicherungInnerhalb drei Monaten nach Ihrer Einwanderung müssen Sie sich krankenversichern. Für diese Angelegenheit sind allein Sie zuständig, nicht etwa Ihr Arbeitgeber. Der Versicherungsumfang ist bei allen Versicherungen weitgehend gleich.
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Samstag, 31.07.2010

