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Einwanderung in die Schweiz

Seit 2007 gibt es für Deutsche die volle Personenfreizügigkeit in der Schweiz sodass Sie für die Einreise lediglich einen Reisepass oder Ihren Personalausweis benötigen. Sechs Monate haben Sie Aufenthaltsrecht, um in der Schweiz Arbeit zu finden. Personenfreizügigkeit bedeutet auch innerhalb der Schweiz freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes. Genauere Informationen zur Personenfreizügigkeit finden Sie beim Bundesamt für Migration unter Publikationen - Personenfreizügigkeit Schweiz - EU


In der Schweiz werden folgende Aufenthaltsbewilligungen unterschieden:
  • Kurzaufenthalt – für Praktikanten, Schüler oder Studenten. – Ausweis L
  • Jahresaufenthaltsbewilligung – gilt bis zu 5 Jahren – Ausweis B
  • Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit für Familienangehörige von Angehörigen - Ausweis C
  • Niederlassungsbewilligung – gilt unbefristet

Wer bekommt die Aufenthaltsbewilligung?

  • Angestellte mit einem festen Arbeitsangebot
  • Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren bekommen die Aufenthaltsbewilligung so lange wie für den Ehegatten/ Familienvater
  • Rentner können eine Aufenthaltsbewilligung erlangen und obendrein die Vorteile der Pauschalbesteuerung in der Schweiz nutzen.
  • Finanziell Unabhängige mit einem Jahreseinkommen von 30.000 € und mehr kommen für einen Wohnsitz in der Schweiz in Frage, egal, wie alt Sie sind.
  • Unternehmer und Selbstständige die als Unternehmer, Freiberufler, Berater, Ladeninhaber, Agent, Handwerker oder Künstler tätig sind, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung jetzt einfacher als je zuvor. Dazu müssen Sie lediglich einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen. Es werden von Ihnen keinerlei Investitionen oder das Einstellen von Personal verlangt. Sie brauchen nicht einmal ein eigenes Büro.

In der Regel werden Sie für Ihre Auswanderung eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beantragen. Die Anmeldung und der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung müssen Sie vor Arbeitsaufnahme bei der Wohngemeinde (Einwohnerkontrolle) einreichen. Dazu benötigen Sie in der Regel einen Arbeitsvertrag bzw. eine Arbeitsbestätigung und einen gültigen Reisepass. Ist diese dann ausgelaufen können Sie die Niederlassungsbewilligung beantragen.

Die Anmeldung

Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz wohnen und/oder hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung muss in jedem Fall vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen.
  • Pass / Personalausweis
  • Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde
  • Mitgliedsbestätigung Ihrer Krankenkasse
  • aktuelles Passbild (benötigt jedes Familienmitglied)
Das Recht auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit erhalten Sie, wenn Sie beim Arbeitsamt des zuständigen Kantons folgendes vorlegen:
  • Arbeitsvertrag
  • Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Gültiger Ausweis

Krankenversicherung

Innerhalb drei Monaten nach Ihrer Einwanderung müssen Sie sich krankenversichern. Für diese Angelegenheit sind allein Sie zuständig, nicht etwa Ihr Arbeitgeber. Der Versicherungsumfang ist bei allen Versicherungen weitgehend gleich.