Arbeiten in ThailandFür Ausländer sind die Arbeitsmöglichkeiten in Thailand stark eingeschränkt und ist überhaupt nur dann erwünscht, wenn sie dem Land einen Vorteil bringt. Gefragt sind Spezialisten, z.B. in der Computerbrache, Manager, Straßenbauspezialisten oder Verkaufsagenten. Für die meisten dieser Berufe ist es allerdings unabdingbar zumindest über gute Englischkenntnisse zu verfügen und noch besser ist es natürlich wenn Sie dazu wenigstens noch etwas Thai sprechen. Einigermaßen gute Chancen auf einen Job haben Sie in der Regel immer dann wenn der Job eine ausländische Sprache erfordert, da die Thais diese nur selten oder aber nicht ausreichend beherrschen. Hotelmanager, Reiseleiter für einen der größeren Reiseveranstalter, Immobilienmakler, Tauchlehrer. Kurzum, die Touristenbranche bietet da sicherlich einem fruchtbaren Boden.
Um aber überhaupt erst einmal in Thailand arbeiten zu dürfen, brauchen Sie unbedingt eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit). Bewilligt wird diese allerdings nur dann, wenn Sie über Qualifikation verfügt die in Thailand auch gefragt ist. Eine weitere Grundvoraussetzung ist ein bestehendes Non-Immigrant Visum „B" oder eine Daueraufenthaltserlaubnis. Die Arbeitsgenehmigung kann nur Ihr zukünftiger Arbeitgeber für Sie beantragen. Dieser muss dann den Behörden in einem Schreiben erklären warum er unbedingt Sie für diesen Job haben will. Also erst Job dann Arbeitserlaubnis! Wenn Ihnen die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, ist diese dann an die Tätigkeit und den Arbeitsplatz gebunden. Bei einem Arbeitsplatzwechsel muss also auch immer eine neue Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Darüberhinaus dürfen Sie in Thailand auch nicht ohne weiteres einfach jeden Beruf ausüben. Die thailändische Regierung verbietet Ihnen als Ausländer ausdrücklich die Ausübung einer ganzen Reihe von Berufen, die ausschließlich für Thais reserviert sind. Nicht erlaubte Berufe
Alternativ dazu kann man natürlich noch versuchen sich Selbständig zu machen, wobei man dann auch immer noch gründlich über die Gründung eines neuen Geschäftes nachdenken sollte….. Es mach ja nun auch nicht unbedingt Sinn die 100 Strandbar irgendwo zu eröffnen. Dazu gibt es 3 Varianten, die von Ausländern gerne genutzt werden um ein Geschäft in Thailand zu betreiben: Die thailändische Einzelfirma Das größte Problem hierbei ist, dass diese Unternehmensart nur von einem thailändischen Staatsbürger gegründet werden darf. Man schickt also beispielsweise seine thailändische Frau, sofern vorhanden, zum Amt und holt sich so einen Gewerbeschein. Dieser kostet nur rund 500 Baht und schon kann es losgehen. Der Hacken daran ist nun, dass Sie auf dem Papier so rein Garnichts haben. So können Sie durch diese Firma auch kein Visum oder eine Arbeitserlaubnis bekommen und wenn die Ehe mal in die Brüche geht haben Sie sogar noch weniger. Somit ist diese Geschäftsform eher weniger empfehlenswert.
Die Partnership Limited Auch hier geht wieder nichts ohne einen Thailänder. Der thailändische Geschäftspartner, im Idealfall der Ehepartner, ist ganz klar der Boss und hält 51% des Unternehmens. Der wesentliche Unterschied zur Einzelfirma ist aber, das Sie hier mit 49% am Unternehmen beteiligt sind und auf dieser Grundlage eine Visum und eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Dieses Unternehmen können Sie selber in Begleitung des "Thaipartners“ gründen Sie können das von einem Anwaltsbüro erledigen lassen.Die Company Limited (Co.Ltd) Diese Geschäftsform gleicht der deutschen GmbH und wird auch von größeren Unternehmen in Thailand genutzt. Hierzu muss ein Firmenkapital von wenigsten 1 Mio. Baht angegeben werden jedoch bekommen Sie erst ab 2 Mio. eine Arbeitsgenehmigung. Auch bei der Co.Ltd bleiben mindestens 51% in thailändischer Hand die sich auf mindestens 3 Teilhaber. Der Vorteil dieser Unternehmensform ist aber, dass Sie hier als "Managing Director" eingetragen werden können.
Mit etwas finanziellem Aufwand lässt man diese Firma für gewöhnlich von einem Anwaltsbüro, inklusive aller Formalitäten darunter auch die Arbeitsgenehmigung, erledigen. Das Anwaltsbüro im Regelfall sorgt auch für die notwendigen Teilhaber. Investoren mit ausreichendem Investitionskapital wird die Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch das Board of Investment (BOI) erleichtert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Website www.boi.go.th
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