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Erforderliche Unterlagen für das Einwanderungsvisum

 


Diese Unterlagen müssen Sie jeweils im Original und in Kopie für jedes Familienmitglied, das mit auswandert mit zum Visumgespräch beim Konsulat mitnehmen. Das gilt auch dann, wenn Ihre Unterlagen bereits mit Ihrem Gesuch bei der USICS eingereicht wurden.


Formular DS 230 (sollten Sie Teil II, Seite 3 und 4 noch nicht eingereicht haben, legen Sie das vollständige Formular bei Ihrem Visumgespräch vor.)


Reisepass
Dieser muss elektronisch lesbar und noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ihre Kinder dürfen mit in dem Pass eingetragen sein, ab dem 16. Lebensjahr wird ein Foto zum Passeitrag verlangt.


Geburtsurkunden
Sie müssen die Original Geburtsurkunden von jedem Familienmitglied, also Sie selbst, Ihr Ehepartner und alle unverheirateten Kinder unter 21 vorlegen. Das gilt auch wenn Ihre Familienmitglieder nicht mit auswandern wollen.
Wenn sich die Original Geburtsurkunden nicht mehr in Ihrem Besitz befinden und es ist Ihnen auch nicht möglich diese zu beschaffen, müssen Sie sich um Ersatz bemühen. Es sollte eine Erklärung des zuständigen Standesbeamten und zusätzliche Nachweise über die Geburt, z.B. die Taufurkunde oder eine eidesstattliche Erklärung beiliegen.
Für den Fall das nur ein Elternteil mit einem Kind einwandert, muss der andere Elternteil der Ausreise des Kindes aus Deutschland ausdrücklich zustimmt.


Adoptionsurkunde
Die Urkunde muss den Ort und das Datum der Adoption sowie die Namen der Adoptiveltern enthalten. Sie muss von einer Behörde ausgestellt sein und zeigen, dass es offizielle Unterlagen über die Adoption gibt.
Polizeiliche Führungszeugnisse
Antragsteller über 16 Jahren müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Und zwar:

  • Wenn Sie seit mehr als sechs Monaten in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben Ihren Wohnsitz haben (das dürfte auf beinah jeden zutreffen)
  • Zusätzliche wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Land gelebt haben auch das aus diesem Land
  • Und unabhängig davon, wo und wie lange Sie in einem anderen Land gelebt haben, wenn Sie dort aus irgendeinem Grund verhaftet wurde.
Gerichts- und Gefängnisakten
Wurden Sie wegen eines Verbrechens verurteilt, müssen Sie unabhängig von Ort und Art des Vergehens jeweils ein Original und zwei beglaubigte Kopien der Gerichts- und Gefängnisakten vorlegen. Auch dann, wenn Sie nachträglichen einen Straferlass, eine Begnadigung oder anderem Gnadenakt erfahren haben. Außerdem müssen diese Dokumente ins Englische übersetzt werden.


Nachweis über den Militärdienst
Wenn Sie Ihren Wehrdienst geleistet haben, müssen eine beglaubigte Kopie ihrer Unterlagen darüber vorlegen.

Fotos
3 Farbfotos, die den Anforderungen des US-Außenministeriums entsprechen. Foto Richtlinien

Eidesstattliche Unterstützungserklärung
Wenn Sie im Rahmen des Familiennachzuges oder Aufnahme einer Beschäftigung in die US einwandern , brauchen Sie eine rechtsverbindliche Unterstützungserklärung Ihres Sponsors - Formular I-864.
Alle anderen Antragsteller müssen einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten keine Sozialhilfe beantragen werden. In der Regel sollten hier die Kontoauszüge eines einigermaßen gefüllten Kontos völlig ausreichend sein.

Heiratsurkunden
Wenn Sie verheiratet sind müssen Sie die Originalheiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie mit dem entsprechenden Siegel oder Stempel der ausstellenden Behörde vorlegen.
Sind Sie geschieden müssen Sie dementsprechend die Unterlagen Scheidungsurkunde, Scheidungsurteil, ggf. Nachweis über die Annullierung der Ehe beibringen.

Übersetzungen
Unterlagen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt sind, müssen ins Englische übersetzt werden. Der Übersetzer muss eine unterzeichnete Erklärung beifügen, in der er bestätigt, dass die Übersetzung zutreffend ist und dass er über die für die Übersetzung erforderliche Qualifikation verfügt.

Impfnachweise
Sie müssen belegen, dass sie gegen durch eine Impfung vermeidbare Krankheiten geimpft sind. Dazu genügt ein Gültiger Impfpass in dem die erforderlichen Impfungen eingetragen sind.


Unterlagen der Medizinischen Untersuchung
Für die Medizinische Untersuchung müssen Sie sich an einen der zugelassenen Ärzte wenden und einen Termin vereinbaren die ärztliche Untersuchung sollte frühestens 6 Monate und spätestens 6 Wochen vor der Einreise erfolgen.