Erforderliche Unterlagen für das Einwanderungsvisum
Wurden Sie wegen eines Verbrechens verurteilt, müssen Sie unabhängig von Ort und Art des Vergehens jeweils ein Original und zwei beglaubigte Kopien der Gerichts- und Gefängnisakten vorlegen. Auch dann, wenn Sie nachträglichen einen Straferlass, eine Begnadigung oder anderem Gnadenakt erfahren haben. Außerdem müssen diese Dokumente ins Englische übersetzt werden. Nachweis über den Militärdienst Wenn Sie Ihren Wehrdienst geleistet haben, müssen eine beglaubigte Kopie ihrer Unterlagen darüber vorlegen. Fotos 3 Farbfotos, die den Anforderungen des US-Außenministeriums entsprechen. Foto Richtlinien Eidesstattliche Unterstützungserklärung Wenn Sie im Rahmen des Familiennachzuges oder Aufnahme einer Beschäftigung in die US einwandern , brauchen Sie eine rechtsverbindliche Unterstützungserklärung Ihres Sponsors - Formular I-864. Alle anderen Antragsteller müssen einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten keine Sozialhilfe beantragen werden. In der Regel sollten hier die Kontoauszüge eines einigermaßen gefüllten Kontos völlig ausreichend sein. Heiratsurkunden Wenn Sie verheiratet sind müssen Sie die Originalheiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie mit dem entsprechenden Siegel oder Stempel der ausstellenden Behörde vorlegen. Sind Sie geschieden müssen Sie dementsprechend die Unterlagen Scheidungsurkunde, Scheidungsurteil, ggf. Nachweis über die Annullierung der Ehe beibringen. Übersetzungen Unterlagen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt sind, müssen ins Englische übersetzt werden. Der Übersetzer muss eine unterzeichnete Erklärung beifügen, in der er bestätigt, dass die Übersetzung zutreffend ist und dass er über die für die Übersetzung erforderliche Qualifikation verfügt. Impfnachweise Sie müssen belegen, dass sie gegen durch eine Impfung vermeidbare Krankheiten geimpft sind. Dazu genügt ein Gültiger Impfpass in dem die erforderlichen Impfungen eingetragen sind. Unterlagen der Medizinischen Untersuchung Für die Medizinische Untersuchung müssen Sie sich an einen der zugelassenen Ärzte wenden und einen Termin vereinbaren die ärztliche Untersuchung sollte frühestens 6 Monate und spätestens 6 Wochen vor der Einreise erfolgen.
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Samstag, 31.07.2010


