Flagge USA

Google Anzeigen

Einwanderung mit Arbeitgeber

Als Akademiker, Facharbeiter oder ungelernter Arbeiter können Sie unter Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in den USA die Green-Card beantragen.
Das setzt natürlich ein konkretes Jobangebot voraus, bei dem Ihr zukünftiger Arbeitgeber den Nachweis darüber erbringen muss, das er die Ihnen Angebotene Stelle nicht mit einem dafür qualifizierten US-Bürger besetzen kann.


Das Einwanderungsgesuch muss in dem Fall vom Arbeitgeber beim Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) mittels Formular I-140 eingereicht werden. Hierbei gibt es im Ablauf einige Unterschiede die sich danach richten ob Ihr Arbeitgeber das Gesuch in den USA oder in Deutschland eingereicht hat.


Wurde dem Einwanderungsgesuch zugestimmt, die Entscheidung darüber trifft das zuständige Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS), beginnt das Bearbeitungsverfahren.

Wurde Ihr Einwanderungsgesuch vom Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten eingereicht:

  1. Einwanderungsgesuch durch den Arbeitgeber beim USCIS.
  2. Sie bekommen vom National Visa Center das Formular DS-3032 zur Feststellung einer Adresse und eines Bevollmächtigten zugeschickt welches Sie ausfüllen und zurück schicken müssen.
    Wenn Sie einen Bevollmächtigten haben, der den ganzen Schriftverkehr mit dem National Visa Center für Sie abwickelt müssen Sie das hier eintragen. Ein Bevollmächtigter kann z.B. der Arbeitgeber, ein Anwalt aber auch ein Bekannter oder Einwanderungshelfer sein.
    Wenn Sie den Schriftverkehr mit dem National Visa Center selber abwickeln wollen, lassen Sie das Feld einfach offen. Wichtig ist das Sie das Formular innerhalb eines Jahres zurückgeschickt haben sonst schließt das National Visa Center die Akte und die Sache hat sich erledigt.
  3. Sobald das National Visa Center das Formular erhalten hat bekommen Sie oder der bevollmächtigte vom National Visa Center Instruktionen über den weitern Ablauf und eine Rechnung über 400US$ die Sie an das National Visa Center überweisen müssen. (Zahlungsanweisungen sind ebenfalls dabei)
  4. Unterdessen hat Ihr Arbeitgeber bzw. derjenige der das Einwanderungsgesuch für Sie eingereicht hat das Formular I-864 für Eidesstattliche Unterstützungserklärung erhalten, ausgefüllt und wieder an das National Visa Center zurückgeschickt. Die dafür anfallenden Kosten werden Ihrem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
  5. Nachdem die Gebühr bezahlt wurde schickt Ihnen das National Visa Center ein Informationspaket zu das aus dem Formular DS-230 Antrag auf Einwanderungsvisum und Registrierung als Ausländer – Personaldaten und dem Formular DS-2001 Erklärung des Antragstellers zum Visumgesprächstermin zu.
  6. Das Formular DS-230 füllen Sie für jedes Familienmitglied das mit kommt aus und schicken es sofort an das National Visa Center zurück.
  7. Das Formular DS-2001 schicken sie an das National Visa Center zurück sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben. Link Dokumente
  8. Ist beides beim National Visa Center angekommen schickt dieses Ihre Unterlagen an das Konsulat in Frankfurt von dem Sie später zu einem Gesprächstermin im Konsulat eingeladen werden zu dem Sie Ihre Unterlagen und Dokumente mitbringen.
  9. (Gilt für Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland. Anträge aus anderen Ländern werden bei der dafür zuständigen Botschaft/Konsulat bearbeitet)



Wurde Ihr Einwanderungsgesuch vom Arbeitgeber in Deutschland eingereicht:

  1. Einwanderungsgesuch durch den Arbeitgeber beim USCIS in Frankfurt.
  2. Füllen Sie das Personaldatenformular DS-230 jeweils für sich und Ihre Familienangehörigen aus und schicken es an :

    Amerikanisches Generalkonsulat
    Abteilung Einwanderungsvisa
    Giessener Straße
    3060435 Frankfurt
    Fax: 069 - 7535 2260
  3. Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen und Dokumente zusammen. Sobald Sie alles zusammen haben füllen Sie Instructions for Immigrant Visa Applicants aus und schicken es ebenfalls an diese Adresse.
  4. Ihr Antrag wird nun Bearbeitet und Sie werden vom Konsulat zu einem Gesprächstermin eingeladen.
  5. Es folgt die Einladung zum Visumgespräch beim Konsulat zu dem Sie zum einem Ihre Unterlagen mitbringen und, und das ist der entscheidende Unterschied, das Geld für die Gebühren bzw. eine Kreditkarte.

 


Wie geht’s weiter? Das Visumsgespräch