Häufige Fehler bei der Green-Card-Lotterie Jahr für Jahr werden Unmengen von Bewerbungen disqualifiziert, weil die persönlichen Daten nicht den Anforderungen entsprechen oder weil das Foto nicht den Anforderungen entspricht. Um Ihnen dieses Schicksal zu ersparen sollten Sie die folgenden Grundregeln zu Herzen nehmen:
In Punkto schulische und berufliche Qualifikation kommt es leider immer wieder zu Missverständnissen! Dazu ein paar Beispiele:Beispiel 1 - NICHT teilnahmeberechtigt sind Sie! Wenn Sie lediglich einen Hauptschulabschluss und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können bzw. sind seit Ihrem Schulabschluss ohne Arbeit sind.
Beispiel 2– teilnahmeberechtigt sind Sie! Wenn Sie einen Hauptschulabschluss haben und keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, Sie aber in den letzten 5 Jahren für wenigstens 2 Jahre z.B. im Lager einer Spedition gearbeitet haben.
Beispiel 3– teilnahmeberechtigt sind Sie! Wenn Sie einen Hauptschulabschluss und eine 3 jährige Berufsausbildung haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können.
Beispiel 4– teilnahmeberechtigt sind Sie! Wenn Sie haben einen Realschulabschluss, Abitur oder ein Studienabschluss haben.
Ein leider weit verbreiteter Fehler ist die Verwendung von Umlauten in den Anmeldeformularen!
Die US-Behörden verlangen dass Sie Ihrer persönlichen Daten in den Anmeldeformularen für die Greencard-Verlosung grundsätzlich in englischer Schreibweise angeben. Da es im Englischen keine Umlaute gibt müssen Sie unbedingt darauf achten diese entsprechend umzuschreiben.
Ä/ä = Ae/ae, Ü/ü =Ue/ue Ö/ö =Oe/oe
Das gilt für den Namen und die Anschrift aber auch für die Bundesländer
Die korrekte Schreibweise für Bundesländer in Deutschland wäre: - Bayern = Bavaria - Baden Württemberg = Baden Wuerttemberg - Hessen = Hessen - Saarland = Saarland - Thüringen = Thuringia - Rheinland-Pfalz = Rhineland Palatinate - Sachsen-Anhalt = Saxony-Anhalt - Sachsen = Saxony - Niedersachsen = Lower Saxony - Nordrhein-Westfalen = North Rhine-Westphalia - Brandenburg = Brandenburg - Berlin - Berlin - Schleswig-Holstein = Schleswig - Holstein - Bremen = Bremen - Hamburg = Hamburg - Mecklenburg-Vorpommern = Mecklenburg - Western Pomerania
Nächster großer Knackpunkt ist das digitale, bei dem leider all zu häufig viel falsch gemacht:
- Das Foto muss in Farbe sein und darf nicht älter als 6 Monate sein!
- Das Foto muss Ihr Gesicht deutlich, vor einem einfarbigen und hellen Hintergrund zeigen. Dabei sollte das Gesicht ungefähr die Hälfte des Fotos einnehmen.
- Es sind keine Kopfbedeckungen erlaubt, außer, und auch nur dann Sie sind Ausdruck des Glaubens! Das Gesicht muss aber deutlich zu erkennen sein!
- Fotos auf denen Sie eine Brille, Ohrringe oder ähnliches tragen sind nicht erlaubt
- Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben.
- Das Bild darf maximale Dateigröße von 240 Kilobyte (240 KB) nicht überschreiten.
- Das Bild muss eine Bildauflösung von 600 Pixel hoch und 600 Pixel breit haben.
PDF Foto Richtlinien
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